AGB 2026 / Allgemeine Geschäftsbedingungen von ekosphere

Diese Seite enthält die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der ekosphere doo, Bulevar Teuta bb, 85360 Ulcinj, Montenegro. Sie regeln die Rahmenbedingungen für Immobilienvermittlung, Bau- und Werkleistungen, Consulting, Firmengründungen, Buchhaltung, Coworking sowie die Unterstützung bei Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungen und gelten für die von ekosphere betriebenen Online-Angebote.

  • Stand: März 2026.
  • Funktion: rechtlicher Rahmen für Leistungen, Vergütung, Abwicklung, Haftung, Datenschutz und Gerichtsstand.
  • Wichtig: maßgeblich bleiben zusätzlich das konkrete Angebot, die individuelle Vereinbarung und der tatsächlich beauftragte Leistungsumfang.

AGB im Überblick

Diese AGB sind kein Werbetext, sondern die operative Vertragslogik. Entscheidend sind Rolle und Leistungsart, Mitwirkung, Preis- und Nachtragsmechanik, Abgrenzung zu Drittleistern, Beanstandungslogik und Haftungsrahmen.

AGB 2026 / Volltext

Stand: März 2026

1. Allgemeines und Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Dienstleistungen und Geschäftsbereiche der ekosphere doo, Bulevar Teuta bb, 85360 Ulcinj, Montenegro, PIB: 0317 1868, REG: 5081 9609, PDV: 82 / 31-02022-6.

  • Die AGB gelten für Leistungen, Anfragen, Angebote, Terminbuchungen, Projektabwicklungen und alle von ekosphere betriebenen Websites und Online-Angebote.
  • Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn ekosphere sie ausdrücklich in Textform bestätigt.
  • Zwingende gesetzliche Bestimmungen, insbesondere zugunsten von Verbrauchern, bleiben unberührt.
  • Sofern einzelne Regelungen nur für Unternehmer oder nur für Verbraucher gelten sollen, ist dies gesondert kenntlich zu machen; im Zweifel gilt die enger auszulegende, rechtlich zulässige Fassung.

2. Vertragsparteien / Verbraucher / Unternehmer / Textform

  • Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft überwiegend zu Zwecken abschließt, die nicht ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
  • Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
  • Textform im Sinne dieser AGB umfasst insbesondere E-Mail, bestätigte Messenger-Nachricht, elektronisch unterzeichnete Dokumente oder sonstige dokumentierbare elektronische Kommunikation, soweit nicht zwingendes Recht eine strengere Form verlangt.
  • Rechtsverbindliche Änderungen von Leistungsumfang, Preis, Fristen oder Zuständigkeiten bedürfen mindestens der Textform.

3. Vertragsgegenstand und Leistungsbeschreibung

ekosphere doo erbringt insbesondere folgende Leistungen:

  • Immobilienvermittlung / Kauf / Verkauf / Vermietung
  • Bauleistungen / Bauprojektmanagement / Werkverträge / Baukoordination
  • Consulting / Business- und Standortberatung / Relocation / Strukturprüfung
  • Firmengründungen / Firmenmigration / Markteinführungen / Anschluss-Setups
  • Buchhalterische und administrative Begleitung
  • Unterstützung bei Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungen
  • Prüf-, Dossier-, Risiko-, Setup- und Vor-Ort-Formate
  • Online-Plattformen / Branding / Kampagnenplanung / Virtual Office / Architektenleistungen / Coworking

Der konkrete Leistungsumfang, Zeitrahmen, Ort der Leistungserbringung, die Rolle von ekosphere und das Honorar ergeben sich aus der individuellen Vereinbarung, dem schriftlichen Angebot, der bestätigten Buchung oder der Projektvereinbarung.

Leistungsbeschreibungen auf Websites, Landingpages, PDFs, Angebotsblöcken oder Präsentationen dienen primär der Einordnung. Sie ersetzen keine konkrete Mandatsdefinition im Einzelfall.

4. Rollenabgrenzung / Eigenleistung / Vermittlung / Drittleistungen

  • ekosphere kann je nach Mandat selbst Leistungserbringer, Vermittler, Koordinator, Projektsteuerer oder vorbereitender Berater sein.
  • Soweit ekosphere lediglich Kontakte herstellt, Termine koordiniert, Unterlagen vorsortiert oder Kommunikation strukturiert, schuldet ekosphere nicht automatisch die eigentliche Drittleistung.
  • Notare, Rechtsanwälte, Übersetzer, Buchhalter, Ingenieure, Architekten, Banken, Behörden, Registerstellen, Versicherer, Bauunternehmen, Handwerker, Transporteure oder sonstige externe Partner bleiben grundsätzlich eigenständige Leistungserbringer, sofern nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart wurde.
  • Für Leistungsinhalt, Bearbeitungsdauer, Verfügbarkeit, Entscheidung oder Fehler solcher Drittstellen haftet ekosphere nur, wenn ekosphere den jeweiligen Fehler selbst schuldhaft verursacht oder eine eigene Garantie ausdrücklich in Textform übernommen hat.

5. Preise / Preisangaben / maßgebliche Preisgrundlage

Maßgeblich für die jeweilige Leistung sind grundsätzlich die auf der entsprechenden Leistungsunterseite veröffentlichten Preise, Preisrahmen, Pakete oder Programmlogiken in ihrer zum Zeitpunkt der Anfrage aktuellen Fassung, soweit nicht im Einzelfall ein abweichendes schriftlich bestätigtes Angebot erstellt wurde.

  • Die auf den jeweiligen Unterseiten dargestellten Preise können als Festpreis, Einstiegspreis, Preisrahmen, Paketpreis oder Preis „auf Anfrage“ ausgewiesen sein.
  • Maßgeblich ist immer die konkret dem Auftrag zuordenbare Leistungsunterseite oder das individuell bestätigte Angebot.
  • Weichen Unterseite und Individualangebot voneinander ab, geht das individuell bestätigte Angebot vor.
  • Von dieser Regel ausgenommen bzw. ergänzend speziell geregelt sind die Preis- und Provisionsvorgaben für Immobilienvermittlung und immobiliennahe Abwicklung nach Ziffer 10 dieser AGB.

6. Vergütung / Zusatzaufwand / Nachträge

  • Vergütet wird die beauftragte Leistung, nicht ein vom Auftraggeber subjektiv erwartetes Gesamtergebnis, sofern nicht ausdrücklich eine abweichende Erfolgspflicht vereinbart wurde.
  • Zusätzlicher Aufwand durch neue Sachverhalte, zusätzliche Personen, weitere Objekte, neue Unterlagen, Übersetzungen, Re-Work, zusätzliche Termine, Vor-Ort-Fahrten, Behördennachforderungen, Bankrückfragen oder sonstige Erweiterungen ist gesondert zu vergüten.
  • Nachträge und Leistungserweiterungen können in Textform freigegeben werden.
  • Soweit nicht anders vereinbart, werden angebrochene Beratungs-, Prüf- oder Abstimmungseinheiten anteilig oder nach der jeweils im Angebot genannten Logik berechnet.
  • Monatsleistungen beginnen mit dem vereinbarten Startdatum und laufen für den vereinbarten Zeitraum; eine stillschweigende Verlängerung gilt nur, wenn dies im Angebot ausdrücklich geregelt wurde.

7. Fälligkeit / Anzahlung / Verzug

  • Rechnungen sind mit dem in der Rechnung oder im Angebot genannten Datum fällig; fehlt eine besondere Regelung, binnen 7 Kalendertagen ab Rechnungsdatum.
  • ekosphere ist berechtigt, Leistungen von angemessenen Anzahlungen, Teilzahlungen oder Vorschüssen abhängig zu machen.
  • Bei projektbezogenen Umsetzungsleistungen kann die Bearbeitung bis zum Zahlungseingang ausgesetzt werden.
  • Bei Zahlungsverzug kann ekosphere Verzugszinsen, Mahnkosten und weitere Verzugsschäden nach Maßgabe des anwendbaren Rechts geltend machen.
  • Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrechte bestehen nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen, soweit gesetzlich zulässig.

8. Termine / Videocalls / Vor-Ort-Termine / Storno

  • Gebuchte Termine, Videocalls, Prüftage, Vor-Ort-Begehungen und sonstige feste Slots werden für den Auftraggeber reserviert.
  • Wird ein bestätigter Termin durch den Auftraggeber kurzfristig verschoben, abgesagt oder unmöglich gemacht, kann ekosphere den bereits geblockten Aufwand und die angefallenen Vorbereitungskosten abrechnen.
  • Als kurzfristig gilt im Zweifel eine Absage von weniger als 24 Stunden vor Terminbeginn bei Remote-Terminen und weniger als 72 Stunden bei Vor-Ort-Terminen, sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist.
  • Bereits entstandene Reise-, Vorbereitungs-, Organisations- oder Drittkosten sind in jedem Fall zu erstatten, soweit der Auftraggeber die Ursache gesetzt hat.

9. Nutzung der Websites und Inhalte

  • Nutzung ist für private und gewerbliche Nutzer zulässig, soweit keine rechtswidrigen Zwecke verfolgt werden.
  • Texte, Bilder, Grafiken, Datenbanken, Konzepte, Reports, Präsentationen, Checklisten, Roadmaps und Software sind urheberrechtlich oder leistungsschutzrechtlich geschützt.
  • Eine Nutzung über den üblichen Webseitenabruf oder den vertraglich vorgesehenen Gebrauch hinaus bedarf der vorherigen Zustimmung in Textform.
  • Interne Dokumente, Preisblätter, Dossiers, Reports und Vertragsunterlagen dürfen ohne Zustimmung nicht an Dritte, insbesondere Wettbewerber, weitergegeben werden, soweit keine gesetzliche Pflicht zur Offenlegung besteht.

10. Immobilienvermittlung und Bauleistungen

Für die Vermittlung von Fremdimmobilien, Grundstücken und Investments wird in der Regel eine Provision in Höhe von 3 % des Kaufpreises zzgl. gesetzlicher PDV berechnet. Grundlage ist eine schriftliche Makler- bzw. Vermittlungsvereinbarung.

  • Beispiel 100.000 €: 3.000 € Provision + 21 % PDV = 3.630 € gesamt.
  • Beispiel 200.000 €: 6.000 € Provision + 21 % PDV = 7.260 € gesamt.
  • Beispiel 300.000 €: 9.000 € Provision + 21 % PDV = 10.890 € gesamt.

Für Objekte aus eigenem Bestand fällt keine zusätzliche Vermittlungsprovision an; die Vergütung ist dort regelmäßig im Objektpreis oder in einer gesonderten Projektlogik enthalten.

  • Zusatzleistungen wie Behördengänge, Ummeldungen, Versicherungsberatung, Zollabwicklung, Ausbauplanungen, technische Weiterführung, Rechts- oder Spezialberatung sind nicht automatisch in der Maklerprovision enthalten.
  • Die Vermittlungsleistung endet grundsätzlich mit dem vertraglich definierten Provisionsauslöser; Zusatzbegleitung danach ist gesondert zu vergüten.
  • Eine reine Objektprüfung, Dokumentensichtung oder Kaufstrukturierung ohne ausdrücklichen Vermittlungsauftrag ist keine klassische Maklerleistung und wird gesondert abgerechnet.
  • Bauleistungen und werkvertragliche Leistungen erfolgen ausschließlich auf Basis individueller Bau-, Werk- oder Projektverträge.

11. Firmengründungen / Unternehmensmigration / Markteinführungen

  • Es können Neugründungen, Vorratsgesellschaften, Struktur-Checks, Anschluss-Setups oder operative Begleitungen beauftragt werden.
  • Standardmäßig kann ein Supportpaket vereinbart werden; Umfang und Laufzeit ergeben sich aus der jeweiligen Leistungsunterseite oder dem konkreten Angebot.
  • Nach Auftragserteilung kann in Umsetzungsmandaten eine Anzahlung von 60 % oder ein anderer projektbezogener Vorschuss fällig werden.
  • Bearbeitungsdauern sind immer von Branche, Unterlagenlage, Registersituation, Bankfähigkeit, Verfügbarkeit Dritter und Behördenlage abhängig und daher keine Garantiefristen.
  • Firmengründungsnahe Beratung, Registerstrukturierung, Fiskalsetup, Verwaltungslogik und Anschlussservices können getrennt oder kombiniert beauftragt werden.

12. Buchhalterische Dienstleistungen und administrative Begleitung

  • Unterlagen müssen vollständig, wahrheitsgemäß, fristgerecht und nachvollziehbar geordnet bereitgestellt werden.
  • Verspätete, unvollständige oder unrichtige Informationen können Verzögerungen, Korrekturen, Zusatzaufwand und Mehrkosten verursachen.
  • Laufende Buchhaltung, Sonderaufarbeitung, Verwaltungsbegleitung und Abstimmungsbegleitung sind getrennte Leistungsgegenstände und können getrennt berechnet werden.
  • Fristversäumnisse, die auf verspätete oder unvollständige Mitwirkung des Auftraggebers zurückgehen, fallen nicht in die Verantwortung von ekosphere.

13. Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungen / Relocation

  • ekosphere unterstützt bei Strukturierung, Unterlagenlogik, Dossierprüfung, Terminierung, Antragsvorbereitung und Verfahrensbegleitung.
  • Die Entscheidung über Erteilung, Verlängerung, Ablehnung, Nachforderung oder Statusänderung liegt ausschließlich bei zuständigen Behörden oder sonstigen Drittstellen.
  • Ein Erfolg der Antragstellung, eine Kontoeröffnung, eine Visaerteilung, eine Wohnsitzanerkennung oder sonstige Statusentscheidung wird ausdrücklich nicht garantiert.
  • Das Mandat kann – sofern so vereinbart – bereits als erbracht gelten, wenn Vorbereitung, Dossier, Einreichungsreife oder Antragseinreichung entsprechend dem beauftragten Leistungsumfang hergestellt wurde.
  • Komplexfälle mit mehreren Personen, Sonderkonstellationen, Familienfällen, Firmenbezug oder Statuswechseln können abweichend kalkuliert werden.

14. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

  • Der Auftraggeber stellt alle erforderlichen Informationen, Unterlagen, Nachweise, Vollmachten, Entscheidungen und Rückmeldungen rechtzeitig, vollständig und korrekt zur Verfügung.
  • Der Auftraggeber prüft Entwürfe, Checklisten, Übersichten, Angebote, Roadmaps, Schriftsätze oder Einreichungsunterlagen auf offensichtliche Fehler, soweit ihm dies zumutbar ist.
  • Wird eine notwendige Mitwirkung trotz Aufforderung nicht erbracht, kann ekosphere Fristen verschieben, Leistungen aussetzen oder den Vertrag aus wichtigem Grund beenden und bis dahin entstandenen Aufwand abrechnen.

15. Fernabsatz / Beginn der Leistung / Verbraucherhinweis

  • Soweit Verträge im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen mit Verbrauchern geschlossen werden, gelten ergänzend die zwingenden verbraucherschutzrechtlichen Bestimmungen.
  • Beginnt ekosphere auf Wunsch des Verbrauchers vor Ablauf gesetzlicher Rücktritts- oder Widerrufsfristen mit der Leistung, kann eine ausdrückliche Zustimmung bzw. Bestätigung des vorzeitigen Leistungsbeginns verlangt werden.
  • Bereits ordnungsgemäß erbrachte Teilleistungen, Vorprüfungen, Terminreservierungen oder individuell vorbereitete Unterlagen können im gesetzlich zulässigen Umfang anteilig vergütet werden.

16. Beanstandungen / Mängelanzeige / Freigaben

  • Beanstandungen zu Rechnungen, Reports, Prüfergebnissen, Dossiers, Terminprotokollen oder Leistungsständen sind unverzüglich nach Kenntnis in Textform anzuzeigen und konkret zu bezeichnen.
  • Pauschale Beanstandungen ohne Benennung des konkreten Mangels oder des konkret betroffenen Leistungsbestandteils genügen nicht.
  • Als freigegeben gelten Zwischenstände, Entwürfe oder To-do-Logiken, wenn der Auftraggeber sie bestätigt oder auf ihrer Grundlage die weitere Arbeit fortsetzt, ohne einen klaren Widerspruch in angemessener Frist zu erheben.

17. Haftung

  • ekosphere haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
  • Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet ekosphere nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; in diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  • Keine Haftung besteht für Entscheidungen, Bearbeitungszeiten oder Fehler von Behörden, Banken, Notaren, Gerichten, Registern, Übersetzern, Versicherern oder sonstigen Drittstellen, soweit ekosphere diese nicht selbst schuldhaft verursacht hat.
  • Keine Haftung besteht für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Folgeschäden oder ausgebliebene wirtschaftliche Vorteile, soweit dies rechtlich zulässig ist und keine wesentliche Vertragspflicht betroffen ist.
  • Keine Haftung besteht, soweit Schäden auf unrichtigen, unvollständigen, verspäteten oder zurückgehaltenen Angaben des Auftraggebers beruhen.

18. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzvorschriften verarbeitet. Ergänzend gilt die jeweils auf den Websites veröffentlichte Datenschutzerklärung.

  • Daten dürfen im erforderlichen Umfang an Behörden, Registerstellen, Banken, Notare, Übersetzer, Buchhalter, Projektpartner oder sonstige eingebundene Drittstellen weitergegeben werden, soweit dies zur Vertragsdurchführung erforderlich ist oder eine gesetzliche Pflicht besteht.
  • Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass er zur Weitergabe von Daten Dritter, insbesondere Familienangehöriger, Mitarbeiter oder Mitbeteiligter, berechtigt ist.

19. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Vertragsbeziehungen ist, soweit rechtlich zulässig, der Gerichtsstand Ulcinj, Montenegro, vereinbart. Es gilt ausschließlich das materielle Recht von Montenegro unter Ausschluss kollisionsrechtlicher Verweisungsnormen, soweit zwingende Schutzvorschriften nichts anderes vorsehen.

20. PDV / Steuern

PDV steht für Porez na dodatu vrijednost / Mehrwertsteuer nach montenegrinischem Steuerrecht. Soweit in Montenegro der reguläre Standardsatz zur Anwendung kommt, beträgt die PDV 21 %. Sämtliche Preis- und Honorarangaben verstehen sich, sofern nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet, zuzüglich der jeweils geltenden PDV.

21. Schweige- und Geheimhaltungspflicht

  • Im Rahmen der Zusammenarbeit erlangte Informationen, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse werden vertraulich behandelt.
  • Die Pflicht gilt über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.
  • Eine Offenlegung erfolgt nur mit Zustimmung, auf gesetzliche Pflicht oder soweit Informationen offenkundig nicht mehr vertraulich sind.
  • Die Vertraulichkeitspflicht gilt spiegelbildlich auch für den Auftraggeber hinsichtlich interner Prozesse, Preisblätter, Dossiers, Vertragslogiken und nicht öffentlich bestimmter Unternehmensinformationen von ekosphere.

22. Salvatorische Klausel / Auslegung

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt die gesetzlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

Hinweis: Diese AGB definieren den rechtlichen Rahmen. Maßgeblich für das konkrete Mandat bleiben die individuell vereinbarten Leistungen, Angebote, Projektabsprachen, Freigaben und Rechnungen.

Kontakt & Unternehmensdaten

ekosphere doo
Bulevar Teuta bb
85360 Ulcinj, Montenegro

PIB: 0317 1868
REG: 5081 9609
PDV: 82 / 31-02022-6

  • Telefon: +382 69 344 043
  • WhatsApp Business: +382 30 681 227
  • E-Mail: office@ekosphere.me
  • Öffnungszeiten: Mo / Fr 10:00 / 17:00
  • Rechtsverbindliche Änderungen und Ergänzungen bedürfen grundsätzlich der Textform, soweit kein zwingendes Recht eine strengere Form verlangt.
  • Fragen zu AGB, Angeboten, Vertragsunterlagen oder Rechnungsstellung können über diese Kontaktdaten gestellt werden.

FAQ zu den AGB

Diese FAQ dient nur der Einordnung. Maßgeblich bleiben die vollständigen AGB sowie die individuelle Vereinbarung zum jeweiligen Auftrag.

Für wen gelten diese AGB?

Die AGB gelten für sämtliche Dienstleistungen und Geschäftsbereiche der ekosphere doo sowie für die von ekosphere betriebenen Websites und Online-Angebote. Zwingende Verbraucherschutzregeln bleiben unberührt.

Welche Preise sind maßgeblich?

Maßgeblich sind grundsätzlich die auf der jeweiligen Leistungsunterseite veröffentlichten Preise, Preisrahmen, Pakete oder Programmstrukturen beziehungsweise das konkret schriftlich bestätigte Angebot. Für Immobilienvermittlung gelten ergänzend die speziellen Provisionsregeln dieser AGB.

Wann fällt bei Immobilien eine Provision an?

Bei der Vermittlung von Fremdimmobilien regelmäßig 3 % des Kaufpreises zuzüglich gesetzlicher PDV, auf Basis einer schriftlichen Makler- oder Vermittlungsvereinbarung. Für Eigenbestand fällt keine zusätzliche Vermittlungsprovision an.

Sind Zusatzleistungen in der Maklerprovision enthalten?

Nein. Behördengänge, Ummeldungen, Versicherungsberatung, Zollabwicklung, Ausbauplanungen, Rechtsberatung, technische Weiterführung und weitere projektspezifische Leistungen werden gesondert nach Vereinbarung abgerechnet.

Garantiert ekosphere Genehmigungen, Banktermine oder behördliche Entscheidungen?

Nein. ekosphere kann strukturieren, prüfen, vorbereiten, koordinieren und begleiten. Entscheidungen von Behörden, Banken, Registern, Notaren oder sonstigen Drittstellen können nicht garantiert werden.

Wie hoch ist die PDV?

Soweit der reguläre Standardsatz anwendbar ist, beträgt die montenegrinische PDV 21 %. Preis- und Honorarangaben verstehen sich, sofern nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet, zuzüglich der jeweils geltenden PDV.

Wie ist die Haftung geregelt?

Unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung. Bei einfacher Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und nur im Rahmen des vorhersehbaren Schadens.

Was passiert bei kurzfristiger Absage eines gebuchten Termins?

Kurzfristig abgesagte oder verschobene Termine können mit dem bereits entstandenen Vorbereitungs- und Reservierungsaufwand belastet werden. Bei Vor-Ort-Terminen kommen zusätzlich konkrete Reise- und Organisationskosten in Betracht.

Welcher Gerichtsstand gilt?

Soweit rechtlich zulässig, gilt Ulcinj, Montenegro, als Gerichtsstand. Es gilt das materielle Recht von Montenegro.