
Makler: Zulassung, Registereintrag
und Haftung
Immobilienvermittlung ist künftig nur noch über lizenzierte Marktteilnehmer zulässig. Entscheidend sind klare Mindestvoraussetzungen, die nachweisbar erfüllt sein müssen:
- Eintragung im offiziellen Maklerregister („Registar posrednika“).
- Mindestens ein geprüfter Agent mit staatlicher Fachprüfung (montenegrinische Sprache).
- Separates Büro mit definierten Mindeststandards für Erreichbarkeit und Infrastruktur.
- Berufshaftpflichtversicherung mit festgelegten Mindestdeckungssummen je Schadensfall und pro Jahr.
- Einwandfreie strafrechtliche Vergangenheit der verantwortlichen Personen.
Konsequenz: Vermittlung ohne Registereintrag oder ohne Haftpflicht ist nicht „Graubereich“, sondern klar rechtswidrig – mit Risiken für alle Beteiligten (Makler, Auftraggeber, Käufer/Verkäufer).













