
Makler: Zulassung, Eintragung und Haftung
Immobilienvermittlung ist nur über lizenzierte Marktteilnehmer zulässig. Entscheidend sind nachweisbare Mindestvoraussetzungen:
- Eintragung im offiziellen Maklerregister („Registar posrednika“).
- Mindestens ein geprüfter Agent mit staatlicher Fachprüfung (montenegrinische Sprache).
- Separates Büro mit definierten Mindeststandards für Erreichbarkeit und Infrastruktur.
- Berufshaftpflichtversicherung mit festgelegten Mindestdeckungssummen je Schadensfall und pro Jahr.
- Einwandfreie strafrechtliche Vergangenheit der verantwortlichen Personen.
Konsequenz: Vermittlung ohne Registereintrag oder ohne Haftpflicht ist rechtswidrig – Risiko für Makler, Auftraggeber sowie Käufer / Verkäufer.












