
Befristete Aufenthaltserlaubnis
Die befristete Aufenthaltserlaubnis ist der Standardweg und wird in der Regel für ein Jahr erteilt. Typische Zwecke sind Geschäftsführung, qualifizierte Beschäftigung, Familienzusammenführung oder projektbezogene Aktivität. Kernnachweise sind Zweck, Wohnsitz, gesicherter Lebensunterhalt und gültige Krankenversicherung. Sauberes Timing und konsistente Dokumente entscheiden, ob der Prozess zügig läuft oder in Rückfragen und Auflagen endet.











