1. Allgemeines und Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Dienstleistungen und Geschäftsbereiche der ekosphere doo, Bulevar Teuta bb, 85360 Ulcinj, Montenegro, PIB: 0317 1868, REG: 5081 9609, PDV*: 82/31-02022-6, vertreten durch den Geschäftsführer Ekrem Rexhepagaj.

1.2 Die AGB gelten gleichermaßen für alle von uns betriebenen Webseiten:

  • montenegro-listings.me
  • ekosphere-construction.me
  • ekosphere-consulting.me
  • ul-listings.me
  • ekosphere.me
  • immorenta.me

Betriebshaftpflichtversicherung: ekosphere doo verfügt über eine entsprechende und ausreichend dimensionierte Betriebshaftpflichtversicherung gemäß Artikel 6 und 8 des Zakon o posredovanju u prometu i zakupu nepokretnosti (Gesetz über die Vermittlung beim Verkauf und der Vermietung von Immobilien). Auf Verlangen kann der Nachweis dieser Police jederzeit erbracht werden. Es ist nicht nur das Recht des Verbrauchers, diesen Nachweis einzusehen, sondern auch eine Pflicht, im eigenen Interesse insbesondere bei größeren und sensiblen Projekten wie Immobiliengeschäften oder Bauvorhaben die Versicherungspolice zu sichten bzw. deren Vorlage zu verlangen.

1.3 ekosphere doo ist ordnungsgemäß im Registar posrednika eingetragen und erfüllt die gesetzlichen Voraussetzungen für die Tätigkeit der Immobilienvermittlung gemäß Artikel 3 und 6 des Zakon o posredovanju u prometu i zakupu nepokretnosti (Gesetz über die Vermittlung beim Verkauf und der Vermietung von Immobilien).

1.4 Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nur anerkannt, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.

1.5 Rechtsgrundlage: Zakon o obligacionim odnosima (Gesetz über Schuldverhältnisse, Montenegro) sowie Zakon o posredovanju u prometu i zakupu nepokretnosti (Gesetz über die Vermittlung beim Verkauf und der Vermietung von Immobilien).

2. Vertragsgegenstand und Leistungsbeschreibung

2.1 ekosphere doo erbringt u. a. folgende Leistungen:

  • Immobilienvermittlung (Kauf, Verkauf, Vermietung)
  • Bauleistungen, Bauprojektmanagement und Werkverträge
  • Consulting-Services (Business- und Standortberatung)
  • Firmengründungen und Firmenmigration
  • Markteinführungsstrategien
  • Buchhalterische Dienstleistungen
  • Unterstützung beim Erwerb von Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungen
  • Erstellung und Pflege von Online-Immobilien-, Onlineshop- und Serviceplattformen
  • CID (Corporate Identity), Branding, Ads-Kampagnen, Social-Media-Kampagnen
  • Angebot aller in Montenegro möglichen Versicherungen für Privat- und Geschäftskunden
  • Virtual Office
  • Unternehmensberatung
  • Architektenleistungen
  • Beantragung und Begleitung von Baugenehmigungsverfahren

2.2 Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuellen Vertrag oder Angebot.

2.3 Rechtsgrundlage:

  • Zakon o posredovanju u prometu i zakupu nepokretnosti (Gesetz über die Vermittlung beim Verkauf und der Vermietung von Immobilien)
  • Zakon o privrednim društvima (Gesetz über Handelsgesellschaften)
  • Zakon o strancima (Gesetz über Ausländer)
  • Zakon o računovodstvu (Gesetz über Rechnungswesen)

3. Nutzung der Websites und Inhalte

3.1 Die Nutzung der genannten Websites ist sowohl für private als auch für gewerbliche Nutzer gestattet, sofern keine rechtswidrigen Zwecke verfolgt werden.

3.2 Alle Inhalte (Texte, Bilder, Datenbanken, Software) sind urheberrechtlich geschützt.

3.3 Rechtsgrundlage: Zakon o autorskom i srodnim pravima (Urheberrechtsgesetz, Montenegro).

4. Immobilienvermittlung und Bauleistungen

4.1 Maklerprovisionen: Für die Vermittlung von Fremdimmobilien, Grundstücken und Investments wird in der Regel eine Provision in Höhe von 3 % des Kaufpreises zzgl. gesetzlicher PDV* gegen Vorlage einer Rechnung berechnet.

Rechenbeispiele:
Kaufpreis 100.000 € → Provision 3.000 € + 21 % PDV* (630 €) = 3.630 € Gesamt
Kaufpreis 200.000 € → Provision 6.000 € + 21 % PDV* (1.260 €) = 7.260 € Gesamt
Kaufpreis 300.000 € → Provision 9.000 € + 21 % PDV* (1.890 €) = 10.890 € Gesamt

Für Immobilien aus eigenem Bestand (Eigenproduktionen) entfällt die Vermittlungsprovision.

Wichtiger Hinweis zur Verbraucherabsicherung: Eine physische, fiskalisierte Rechnung ist zwingende Voraussetzung zur Wahrung und Durchsetzung der Interessen des Verbrauchers. Es liegt daher im eigenen Interesse des Kunden, darauf zu achten, dass gerade bei sensiblen Geschäften wie einem Eigentumsübertrag stets schriftliche Nachweise bestehen.

Gesetzliche Einschränkung der Vorauszahlung: Gemäß Artikel 27 des Zakon o posredovanju u prometu i zakupu nepokretnosti (Gesetz über die Vermittlung beim Verkauf und der Vermietung von Immobilien) darf keine Provision im Voraus verlangt werden, außer in den gesetzlich vorgesehenen Ausnahmefällen (z. B. Teilzahlung aus einer einbehaltenen Kapara – Anzahlung).

4.2 Verpflichtung zur Vorprüfung: ekosphere doo verpflichtet sich, jede Immobilie vor der Vermittlung auf rechtliche und physische Gegebenheiten zu prüfen, soweit dies nach geltendem Recht und den verfügbaren Informationen möglich ist.

4.3 Personalqualifikation und gesetzliche Prüfungen: Da die neuen staatlichen Prüfungen für Immobilienmakler zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser AGB noch nicht vom Gesetzgeber zugelassen sind, verpflichtet sich ekosphere doo, diese unverzüglich nach Einführung zu absolvieren. Dafür steht bereits qualifiziertes und erfahrenes Personal bereit.

4.4 Beendigung der Maklerleistung: Die Maklerleistung endet mit dem Abschluss eines notariell beurkundeten Kaufvertrags (also nach dem Notartermin). Es sind keine weiteren Fristen zu wahren. Die Provision ist binnen 7 Tagen auf das in der Rechnung angegebene Konto per Banktransfer zu bezahlen. Kommt der Auftraggeber dieser Bezahlung nicht nach, werden automatisch Versäumniszuschläge fällig.

Alle weiteren damit im Zusammenhang stehenden Leistungen – wie Behördengänge, Abmeldungen und Ummeldungen bei Energieversorgern, kommunalen Einrichtungen, Internetanbietern, Versicherungsberatung und Versicherungsvermittlung, Einzollung von KfZ, Motorrädern, Booten, Schiffen, Flugzeugen, landwirtschaftlichen Maschinen, Baumaschinen, Werkzeugen etc. – werden gesondert abgerechnet.

4.5 Zusatzleistungen: Alle weiteren mit der Immobilientransaktion verbundenen Leistungen (z. B. Umbauplanungen, Rechtsberatung, Behördengänge) werden gesondert und nach Aufwand nach Vereinbarung abgerechnet.

4.6 Bauleistungen und Werkverträge: Bauleistungen erfolgen gemäß individuell vereinbarter Bau- oder Werkverträge. Rechtsgrundlage: Zakon o obligacionim odnosima (Gesetz über Schuldverhältnisse, Montenegro), Kapitel „Ugovor o djelu“ (Werkvertrag). Alle Verträge werden notariell beurkundet, jeweils 1x in der Amtssprache Montenegrinisch und 1x in der Sprache des Auftraggebers, in zweifacher Ausfertigung.

5. Firmengründungen, Unternehmensmigration und Markteinführungen

Der Auftraggeber kann bei ekosphere doo eine Neugründung beantragen oder eine Vorratsgesellschaft erwerben. ekosphere doo stellt auf Wunsch die Postanschrift, das Büro, die Buchhaltung, die Einrichtung der Fiskalprogramme und bietet für jede Gründung 12 Monate Support an.

Der Auftraggeber kann diesen Support gegen Gebühr jährlich verlängern. Der Preis richtet sich nach der Unternehmensgröße.

Zusätzlich rekrutiert ekosphere doo das erforderliche Fachpersonal. Firmengründungen gelten als abgeschlossen, wenn die juristische Person alle erforderlichen Auflagen erfüllt hat, an allen entsprechenden Stellen angemeldet bzw. zugelassen ist und die Firmenkonten beantragt wurden. Das gleiche gilt für Vorratsgesellschaften.

In beiden Fällen ist eine Anzahlung in Höhe von 60 % nach Auftragserteilung fällig. Neue Firmengründungen dauern derzeit in der Regel bis zu 3 Monate. Vorratsgesellschaften sind hingegen sofort aktiv.

Kosten: Neugründung: ab 2.900,00 € netto | Vorratsgesellschaften: je nach Historie ab 4.700,00 € netto | In beiden Fällen sind die Beratung im Vorfeld und der 12-Monats-Support enthalten.

Beratung zur Firmengründung erfolgt sowohl online als auch offline nach vorheriger Terminabsprache. Kosten: 100,00 € netto / 30 Minuten, je angefangene 30 Minuten.

6. Buchhalterische Dienstleistungen

6.1 Buchhalterische Dienstleistungen werden entsprechend den Anforderungen des montenegrinischen Zakon o računovodstvu (Gesetz über Rechnungswesen) erbracht.

6.2 Der Kunde ist verpflichtet, vollständige und wahrheitsgemäße Unterlagen zur Verfügung zu stellen.

Die Buchhaltung wird von einer zertifizierten und beim Finanzministerium zugelassenen Buchhalterin übernommen. Diese Leistungen werden separat abgerechnet. Die monatlichen Kosten variieren je nach Unternehmensgröße und Anzahl der Buchungsvorgänge.

7. Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungen

7.1 ekosphere doo unterstützt Kunden bei der Beantragung gemäß Zakon o strancima (Gesetz über Ausländer).

7.2 Die endgültige Entscheidung liegt bei den zuständigen Behörden; es besteht kein Anspruch auf Erteilung.

7.3 Die Kosten werden pro BlueCard berechnet. Der Auftraggeber muss seine Unterlagen vollständig und fristgerecht beibringen.

7.4 60 % Anzahlung (Kapara) bei Auftragserteilung, Abschluss mit Annahme des Antrags durch das MuP.

8. Haftung

8.1 Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

8.2 Keine Haftung für einfache Fahrlässigkeit außer bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

8.3 Keine Haftung, wenn Falschangaben oder fehlende Informationen vom Auftraggeber stammen.

9. Datenschutz

Gemäß Zakon o zaštiti podataka o ličnosti (Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten, Montenegro).

10. Gerichtsstand

Ulcinj, Montenegro.

11. PDV*

* Porez na dodatu vrijednost (Mehrwertsteuer)

12. Schweige- und Geheimhaltungspflicht

12.1 ekosphere doo verpflichtet sich, sämtliche im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten Informationen, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Auftraggebers streng vertraulich zu behandeln.

12.2 Diese Schweigepflicht gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.

12.3 Eine Offenlegung erfolgt nur, wenn: a) der Auftraggeber schriftlich zugestimmt hat, oder b) eine gesetzliche Pflicht zur Offenlegung besteht, oder c) die Informationen bereits allgemein bekannt sind.

12.4 Rechtsgrundlage: Zakon o obligacionim odnosima (Gesetz über Schuldverhältnisse, Montenegro), Artikel „Poverljivost“ (Vertraulichkeit).

12.5 Diese Verpflichtung gilt ebenso für den Auftraggeber in Bezug auf Geschäftsgeheimnisse, Geschäftspraktiken der ekosphere doo sowie die Weitergabe von ekosphere-Verträgen an Dritte, insbesondere Konkurrenzunternehmen. Pro Verstoß gilt für beide Parteien eine Vertragsstrafe von mindestens 5.000,00 € plus etwaigen Schadensersatz.

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